Oberpleis Zeitreise: Weg zur Genehmigung

Mit diesem zeitlichen Abriss können Sie den Weg zur Genehmigung des Baus der Oberpleiser Bartning (Not-)Kirche nachvollziehen. Das Jahr 1949 muss für die damaligen Gemeindeglieder ein sehr spannendes aber auch arbeitsintensives Jahr gewesen sein.

04. April 1949

Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Dr. Wilhelm Roemer in Siegburg. Der Kaufpreis für das Grundstücklag bei 2000 DM

06. April 1949

Brief des Hilfswerkes der Evangelischen Kirchen in Deutschland (HEKD) an die Kirchengemeinde Oberkassel über die Bewilligung eines Flüchtlingsdiaspora-Gemeindezentrums als Spende des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz, wonach der Bau schlüsselfertig auf vorhandenem Fundament geliefert wird.

23. Mai 1949

Eidesstattliche Erklärung des Pastors Bräunig über die Richtigkeit des Antrages vor der Militärregierung und deutschen Behörden.

24. Mai 1949

Brief von Professor Dr. Otto Bartning im Auftrag des HEKD an Kirchmeister Karl Duwe, Oberkassel, in dem die Voraussetzungen für den Kirchbau und die Finanzierung dargelegt wird.

02. Juni 1949

Brief des HEKD an Superintendent Weisser, Bad Godesberg, in dem der Besuch einer Kommission des Hilfswerkes der Evangelischen Kirchen der Schweiz an der Baustelle in Oberpleis angekündigt wird.

07. Juli 1949

Brief der Evangelischen Kirche im Rheinland an das Presbyterium der Evangelischen Gemeinde Oberkassel mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Grundstückskaufvertrages.

02. August 1949   

Antrag des evangelischen Pfarramts Oberkassel an den Regierungspräsidenten in Köln um einen Zuschuß zur Errichtung des Fundaments und des Kellergeschosses aus dem Fonds für Jugendförsorge der Flüchtlinge, weil der Kirchenbau auch eine drohende Gefahr der Verwahrlosung der Jugend abwenden könne.

10. August 1949

Mitteilung des Regierungspräsidenten in Köln, daß der Landeskulturminister eine Beihilfe von 5000 DM für die Errichtung der Fundamente bewilligt hat.

 

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