Eintritt

Sie interessieren sich für den (Wieder-) Eintritt in die Kirchengemeinde?

Das freut uns sehr – denn es lohnt sich! Nicht nur, dass wir als Evangelische Kirchengemeinde im SIebengebirge eine ausgesprochen offene und lebendige Gemeinde sind – wir haben das Beste im Angebot, das es gibt: Den Glauben an Jesus Christus und an Gott, und den teilen wir mit Ihnen sehr, sehr gerne.

Was ist zu tun?

Zur ersten Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro oder direkt an unsere Pfarrerin/ unseren Pfarrer.

 

Ablauf des Wiedereintrittes

In einem Gespräch erklären Sie Ihren Eintrittswunsch.

Der Eintritt kann als ein kleiner festlicher Akt im Rahmen eines Gottesdienstes oder auch außerhalb des Gottesdienstes geschehen.

Nach Möglichkeit sollten sie uns Ihre Austrittsbescheinigung mitbringen, die Ihnen vom Amtsgericht ausgestellt wurde. Notwendig ist auch ein Nachweis über Ihre Taufe. Ist beides nicht möglich, genügt eine eidesstattliche Erklärung.

 

Sie möchten in die Evangelische Kirche übertreten?

Falls Sie noch einer anderen Kirche angehören ist der dortige Austritt erforderlich. Den Austritt erklären Sie beim zuständigen Amtsgericht in Königswinter.

Bevor Sie jedoch diesen Schritt vollziehen bitten wir Sie noch einmal darüber nachzudenken. Vielleicht lässt sich ja bei einem Gespräch ein Missverständnis oder Ärgernis ausräumen.

Mit der Austrittsbescheinigung (Amtsgericht) wenden Sie sich dann an unser Gemeindebüro.

Wenn Sie nun in unsere Evangelische Kirche eintreten möchten, heißen wir Sie herzlich in unserer Kirchengemeinde willkommen.

 

Der Eintritt kostet nichts.

Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.

Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Rechte und Pflichten

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
  • Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium)und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.

 

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.