Presbyteriumswahl

Presbyteriumswahlen 2024: „Ich steh zur Wahl – ich geh zur Wahl!“

Am 18. Februar 2024 wählen die Gemeindemitglieder in der gesamten Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien. Unser BvA hat sich für das erstmals mögliche kombinierte Verfahren entschieden. Dieses ermöglicht Ihnen die individuell angenehmste Methode der Stimmabgabe: per Urnenwahl in den Wahlbezirken, per Briefwahl oder aber als digitale Wahl – ganz bequem von zu Hause oder unterwegs. Wir hoffen, dass sehr viele Gemeindeglieder so ihr Recht auf Wahl und dadurch auch auf Mitwirkung in der Gemeinde nutzen.

Hätten Sie vielleicht Freude daran, die Kirchengemeinde mitzugestalten und dafür auch Verantwortung zu übernehmen? Das Presbyterium entscheidet als Leitungsorgan zum Beispiel über Personal und Gebäude und entwickelt Ideen, wie Gemeinde lebendig und attraktiv bleibt. Über die genauen Rechte, Aufgaben und Pflichten unserer Presbyter*innen informieren wir Sie sehr gerne persönlich. Mögliche KandidatInnen sind alle wahlfähigen Gemeindeglieder im Alter zwischen 18 und 75 Jahren.

Weitere Details zur Wahl erhalten Sie im Vorfeld hier, oder über unsere Gemeindebriefe, Aushänge, Abkündigungen usw.

Sie können sich aber auch gerne auf den Seiten der EKiR informieren unter https://presbyteriumswahl.de/inhalt/ueberblick-presbyteriumswahl-2024/

Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens (§ 11 PWG) 
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Gemeindeversammlung am 17. September

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

Am 17.9. findet in Ittenbach nach dem Gottesdienst die Gemeindeversammlung mit geprüfter Wahlvorschlagsliste und KandidatInnenvorstellung statt. Es können auf dieser Versammlung noch Vorschläge nachgereicht werden.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 15 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende(r) in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein (volljährig und getauftes Mitglieder der Gemeinde). Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie in unseren drei Gemeindebüros. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder in unseren Gemeindebüros abgegeben werden.

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 3 Wahlbezirke eingeteilt.

Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Wahlbezirk 1 Aegidienberg 4 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 2 Oberpleis-Ittenbach 7 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 3 Stieldorf-Birlinghoven 4 Presbyterinnen oder Presbyter

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten ihres/seines Wahlbezirkes wählen, das Stimmrecht gilt im eigenen Wahlbezirk.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

–       Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeinde-

zugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,

–       zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und

–       am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme ausgelegt, für den Wahlbezirk Oberpleis-Ittenbach im Gemeindebüro Oberpleis, für den Wahlbezirk Aegidienberg im Gemeindebüro Aegidienberg und für den Wahlbezirk Stieldorf-Birlinghoven im Gemeindebüro Stieldorf.

Adressen der Gemeindebüros: Gemeindebüro Aegidienberg, Friedensstr. 11, 53604 Bad Honnef / Gemeindebüro Oberpleis, Ittenbacher Str. 42 53639 Königswinter / Gemeindebüro Stieldorf, Oelinghovener Str. 38a, 53639 Königswinter