FAQ
Hier geben wir Ihnen gerne Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nutzung der Räumlichkeiten generell und zum Thema „Organisatorisches“.
Wer kann die Räumlichkeiten mieten?
Vermietung nur an Personen oder Vereine aus Königswinter, Bad Honnef und Sankt Augustin.
Keine Vermietung für gewerbliche Veranstaltungen.
Keine Vermietung an Parteien für Veranstaltungen mit Wahlkampf-Charakter. Generell werden Vermietungen an Parteien gesondert geprüft.
Zu welchen Terminen können die Räume angemietet werden?
Eine Raumnutzung an Wochenenden ist nur möglich, wenn am jeweiligen Wochenende keine Gottesdienste an diesem Standort stattfinden. Eine Terminvorschau auf die Gottesdienste der nächsten Wochen finden Sie immer HIER, für weiter in der Zukunft liegende Terminanfragen kontaktieren Sie bitte die Gemeindebüros. Eine Nutzung werktags ist auf Anfrage möglich.
Sind Veranstaltungen mit Partycharakter erlaubt?
Familienfeiern mit Partycharakter sind an allen Standorten außer Oberpleis erlaubt, sie werden ab 22 Uhr von einem Sicherheitsdienst begleitet. Die Kosten des Sicherheitsdienstes betragen pauschal nach derzeitigem Stand 148,75 €, diese Kosten trägt der Mieter.
Bis wieviel Uhr darf längstens gefeiert werden?
In Oberpleis endet die Feier spätestens um 22 Uhr. An den anderen Standorten darf unter Begleitung des Sicherheitsdienstes bis max. 3 Uhr gefeiert werden, wenn die Hausordnung eingehalten wird und es nicht zu Geräuschemissionen kommt.
Werden die Räume für Kindergeburtstage, 18. Geburtstage, Abi-Feiern o.ä. vermietet?
Nein, für diese Feiern werden die Räumlichkeiten nicht vermietet.
Wie viele Personen dürfen maximal Gast sein in den Räumen?
Dies ist je nach Standort unterschiedlich:
– Stieldorf hat zwei Säle, es sind je Saal maximal 100 Gäste erlaubt
– Ittenbach hat einen Saal, maximal 120 Gäste erlaubt
– Aegidienberg hat einen Saal, maximal 100 Gäste erlaubt
– Oberpleis hat einen Saal, maximal 60 Gäste erlaubt
– Birlinghoven hat einen Raum, maximal 30 Gäste erlaubt
Ist Grillen erlaubt?
In Stieldorf und Birlinghoven ist Grillen im Sommer erlaubt, allerdings nur nach vorheriger Absprache.
Ist die Gartennutzung erlaubt?
In Stieldorf und Birlinghoven ist die Gartennutzung erlaubt, allerdings nur nach vorheriger Absprache.
Welche Nutzungsmöglichkeiten bieten die Küchen?
Nutzung der Küchen als Kaffeeküche sowie als Aufwärmküche, Geschirr und Gläser sind vor Ort, bitte bei der Ortsbesichtigung mit in Augenschein nehmen bzw. Bedarf durchsprechen.
Ist technisches Equipment / Veranstaltungselektronik vor Ort?
Ist beides nicht Bestandteil der Raumnutzung für Veranstaltungen, muss also entsprechend mitgebracht werden.
Was benötigt das Büro an Informationen bei einer Nutzungs-Anfrage per Mail?
Folgende Angaben werden mindestens benötigt:
– Name
– Wohnanschrift, Kontaktdaten, Telefon und Mail,
– Datum der geplanten Veranstaltung
– Art der Veranstaltung
– geplanter Veranstaltungsort (= für welchen unserer Standorte fragen Sie an)
– Gästezahl
– Feier im Zeitraum von Uhrzeit bis Uhrzeit
– Information, ob am Vortag aufgebaut werden soll.
Unter welchen Rufnummern und zu welchen Zeiten sind telefonische Anfragen möglich?
Zu Bürozeiten in den Gemeindebüros, Details finden Sie HIER
Wie können die Räumlichkeiten besichtigt werden?
Eine Besichtigung ist nur nach Absprache/vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese erfolgt über das Team Küster/Hausmeister, Kontaktdaten finden Sie HIER
Abwicklung Schlüsselübergabe, Kaution
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, vereinbart der Raumnutzer rechtzeitig im Vorfeld einen Termin mit Hausmeister / Küster zur Übergabe der Räumlichkeiten (Schlüssel und 200€ Kaution), dabei wird auch ein Termin für die Rückgabe nach der Veranstaltung vereinbart.
